abü. Heute haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindestanspruch auf vier bezahlte Ferienwochen. Die von Travail.Suisse eingereichte Initiative verlangt, dass dieser Anspruch auf sechs Wochen erweitert wird. Die Belastung am Arbeitsplatz habe zugenommen, Stress und hoher Arbeitsdruck seien die Folgen, argumentieren die Initianten. CVP-Ständerat Konrad Graber machte demgegenüber klar, dass längere Ferienabwesenheiten kompensiert werden müssen. „Jede Ferienwoche verursacht Kosten. Entweder stellen Unternehmen zusätzliches Personal ein oder die Angestellten müssen ihre Arbeit in kürzerer Zeit verrichten.“ Für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für exportorientierte Firmen sei es schwierig, die zusätzlichen Kosten zu verkraften. Der Parteivorstand folgte der Argumentation des CVP-Ständerates und lehnte die Initiative mit 48 zu 0 Stimme (bei einer Enthaltung) ab.
„Übers Ziel hinaus geschossen“
CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger machte gleich zu Beginn klar, dass die Volksinitiative „Schluss mit den uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ ein wichtiges Anliegen thematisiere. Es gelte, mit dem Boden haushälterisch umzugehen und Sorge zur Landschaft zu tragen. Gleichzeitig betonte Lustenberger, dass die Initiative nicht geeignet sei, dass Problem der „kalten Betten“ zu lösen. Die Initiative will den Anteil an Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen. Lustenberger: „Mit der starren Regelung schiessen die Initianten rund um Franz Weber zünftig übers Ziel hinaus.“ Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den regionalen und wirtschaftlichen Interessen der Tourismusgebiete keine Rechnung trägt. Um Auswüchse beim Zweitwohnungsbau zu verhindern, habe das Bundesparlament aber die Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Zweitwohnungsbau mit gezielten Massnahmen zu beschränken, so Lustenberger. Der Parteivorstand lehnte die Initiative mit 47 zu 0 (bei zwei Enthaltungen) ab.
Einstimmige Unterstützung beim Parteivorstand fand der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten müssen vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Spielbankenabgaben kommen weiterhin AHV und IV zu.
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Parteivorstand, 12. Januar 2012, Hildisrieden
16. Januar 2012
„Jede Ferienwoche verursacht Kosten.“
Nahezu einstimmig fasste der Parteivorstand der CVP Kanton Luzern die Parolen zu drei eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Abgelehnt werden die Volksinitiativen „6 Wochen Ferien für alle“ und „Schluss mit den uferlosen Bau von Zweitwohnungen“. Breite Zustimmung findet hingegen die neu geregelte Verwendung von Gewinnen aus Geldspielen.
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