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Verwaltungsratsmandate von Regierungsräten

30. März 2010
Position der CVP zur aktuellen Kontroverse

Die Position Luzerner CVP zur aktuellen Kontroverse um das CKW-Verwaltungsratsmandat von Regierungsrat Max Pfister lässt sich wie folgt zusammenfassen:

1. Es soll möglich sein, dass ein Mitglied des Regierungsrates zur Wahrung der kantonalen Eigentümerinteressen im Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft Einsitz nimmt.

2. Bisher sind die Vertreter der Luzerner CVP davon ausgegangen, dass Regierungsrat Max Pfister die Eigentümerinteressen des Aktionärs Kanton Luzern im Verwaltungsrat der CKW im Rahmen der obligationenrechtlichen Vorschriften vertritt.

3. Nach Ansicht der Partei ist es nicht vereinbar, dass ein Mitglied des Regierungsrates als Privatperson in einem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft Einsitz nimmt.

4. Die Mitglieder des Regierungsrates haben die Honorare ihrer Mandate in jedem Fall der Staatskasse zuzuführen. Es wird nicht akzeptiert, dass ein Regierungsrat Honorare aus Mandaten, die er in der Tätigkeit als Regierungsrat angenommen hat, nicht der Staatskasse zuführt.

5. Die Frage, wie die Eigentümerinteressen des Kantons Luzern bei der CKW am besten vertreten werden können, ist vom Regierungsrat im Rahmen des Planungsberichtes über die Stromversorgungs- und Industriepolitik aufzuzeigen.

 
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