Schwer zu «verkaufen»
Leider habe ich den Böttu-Leitartikel von Stefan Calivers zum "Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" erst heute gelesen. Stefan Calivers trifft den Kern der Sache, einmal mehr! Seine Forderung versuche ich im Abstimmungskampf zu erfüllen, versprochen!
«Die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts kann nicht mittels eines Gesetzes verordnet werden»: Wo sie recht hat, hat sie recht, die Luzerner FDP. Deshalb wollen die Liberalen gegen das «Gesetz über die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts» das Referendum ergreifen. Ob sie damit ebenfalls recht haben?
Zugegeben: Der unsägliche Titel der Gesetzesvorlage provoziert schon beinahe Skepsis und Ablehnung. Eben weil er – wie von der FDP beanstandet – suggeriert, gesellschaftliche Probleme liessen sich per Gesetz lösen. Diesen Anspruch aber hat die Vorlage nicht, kann sie nicht haben. Vielmehr geht es darum, mögliche Fördermassnahmen in sozialpolitischen Bereichen wie Alter, Behinderung, Familie, Frau und Mann, Kindheit und Jugend oder Migration zu bündeln. Das Gesetz fasst zusammen, was bisher in verschiedenen Spezialerlassen geregelt war. An die Stelle von heute sieben Fachkommissionen soll eine einzige Kommission für Gesellschaftsfragen treten. Und es würde sogar ein anderes Gesetz aufgehoben: jenes «über die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau».
Die Vorlage kommt als Rahmengesetz daher, wie es der Kanton Luzern schon für die Bereiche Wirtschaft, Tourismus und Kultur kennt. Das heisst: Der Kanton definiert Eckwerte für seine künftige Sozial- und Gesellschaftspolitik, sieht aber von der Auflistung eines Leistungskatalogs ab. Ein Rechtsanspruch auf solche besteht nicht. Mit seiner subsidiären Ausrichtung strebt das Gesetz eigentlich genau das an, was die FDP in der Begründung ihres Referendums fordert: eine unterstützende Rolle der Politik, «indem sie den Bürgern Instrumente und Ressourcen zur aktiven Mitwirkung zur Verfügung stellt und zum Engagement motiviert». Und es will genau die präventiven Massnahmen stützen, nach denen die Politiker jeweils unisono verlangen, wenn es Familiendramen, Gewaltexzesse, rassistische Vorfälle und andere traurige Ereignisse aufzuarbeiten gilt.
Dass jetzt wahrscheinlich das Luzerner Volk über das umstrittene Gesetz befinden kann, ist gut und richtig. Wobei unschwer abzusehen ist, dass sich die Vorteile der Vorlage nur schwer werden «verkaufen» lassen – ganz im Gegenteil zur eingängigen Parole vom «überflüssigen Gesetz». Deshalb muss im Abstimmungskampf zumindest Redlichkeit eingefordert werden – von beiden Seiten: Dass dieses Gesetz nicht für etwas verherrlicht wird, was es nicht leisten kann, respektive nicht für etwas verteufelt wird, was es nicht leisten will.
