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Vom Schuldenmachen und vom Investieren

Grossprojekte dienen auch zukünftigen Generationen

Der Kanton Luzern rüstet sich planerisch für zwei Grossprojekte - für den Tiefbahnhof mit einem Kredit von 20 Mio Franken, für den Seetalplatz mit einem Kredit von über 10 Mio Franken. Keine Frage - irgendwann soll dann auch gebaut werden!

Wie vertragen sich diese Vorhaben mit dem neuen Gesetz über die Finanzen und Leistungen (FLG), wo mit einer rigiden Ausgabenbremse operiert wird? Dieses neue Gesetz (gültig ab 2011) sorgt dafür, dass die laufenden Ausgaben und die Investitionen nicht auf Pump getätigt werden. Das ist gut so!

Zu Recht sollen davon jedoch grosse Projekte (wie der Tiefbahnhof oder der Seetalplatz) ausgenommen werden können, wenn das Volk JA dazu sagt. Bei den beiden Projekten Tiefbahnhof und Seetalplatz handelt es sich nämlich um generationenübergreifende Investitionen.

Beim Tiefbahnhof werden nachfolgende Generationen über Jahrzehnte vom möglich gemachten dichteren Angebot profitieren. Auf den zusätzlichen Gleisen von und nach Luzern können im ganzen Kanton im regionalen und im nationalen öffentlichen Verkehr mehr Züge verkehren.

Und beim Seetalplatz wird über die nächsten 20 - 30 Jahre eine städtebauliche Entwicklung in Luzern Nord mit einer hochwassergeschützten Flusslandschaft (kleine Emme, Reuss) realisiert. Gleichzeitig wird die Erreichbarkeit des ganzen Kantons aus und in alle Richtungen massiv verbessert.

Es ist doch nur recht und billig, dass diese Projekte in einer massvollen Weise auch von den nachfolgenden Generationen mitgetragen werden.

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